Im April 2016 verabschiedete das EU-Parlament die Verordnung 2016/679. Sie ist eine Vereinheitlichung der Datenschutzregularien innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten. Nach einer zweijährigen Übergangsfrist gilt diese Verordnung ab dem 25. Mai 2018 in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar und verpflichtend.
Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist direkt geltendes Recht und bedarf keiner Umsetzung in nationales Recht. Die Vorgaben sind zwingend einzuhalten und die darin definierten Rechte und Pflichten können nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.