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Hier finden Sie aktuelle Kundeninformationen.
Gesetzliche Aufbewahrungsfristen 2025*
Hier erfahren Sie, wie lange Sie kaufmännische Dokumente aufbewahren müssen:
* Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) wurde am 18. Oktober 2024 verabschiedet und verkürzt unter anderem die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit der Angaben. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an Ihre IHK, Ihren Steuerberater, Rechtsanwalt oder das Finanzamt.
Wir werden die Angaben an dieser Stelle aktualisieren, sobald die Rechtslage gesichert ist. Wir bitten um Verständnis.
Information zur DIN 66399
Die DIN 66399 ist der aktuelle Standard für die Vernichtung von Datenträgern:
Zertifikat als Fachbetrieb für Akten- und Datenträgervernichtung
Pickard + Heffner ist als Fachbetrieb für Akten- und Datenträgervernichtung gemäß DIN 66399 zertifiziert:
Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb
Pickard + Heffner ist seit Unternehmnsgründung zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb:
Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015
Die Unternehmensprozesse bei Pickard + Heffner sind nach DIN EN ISO 2002 zertifiziert:ntsorgungsfachbetrieb:
Unsere Behältersysteme
Die allgemeine Geschäftsbedingungen der Pickard + Heffner GmbH können Sie hier finden: